Liebe Maklerinnen und Makler der Finakom,

heute möchten wir Sie über eine wichtige gesetzliche Verpflichtung informieren, die alle Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter betrifft. Gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) sind Sie spätestens ab dem 1. Januar 2024 dazu verpflichtet, sich bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) elektronisch zu registrieren.

Diese Registrierungspflicht betrifft konkret Versicherungsmakler und Mehrfachvertreter, die Lebensversicherungen, Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr, Darlehen oder Kapitalisierungsprodukte vermitteln. Beachten Sie bitte, dass diese Verpflichtung nicht für Vertreter nach § 34 d Abs. 7 Gewerbeordnung gilt, bei denen ein Versicherer die uneingeschränkte Haftung übernommen hat.

Warum? Weshalb? Wie?

Hintergrund

Die genannten Produkte fallen unter die Kategorie der sogenannten „Verpflichteten“ gemäß dem Geldwäschegesetz. Neben den allgemeinen geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten sind Sie auch zu besonderen Meldepflichten verpflichtet. Falls Sie Anzeichen dafür feststellen, dass Vermögenswerte aus strafbaren Handlungen stammen könnten, die als Vortat der Geldwäsche gelten, müssen Sie diese unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen melden.

Welche Vorschriften sind einschlägig?

Welche Vorschriften sind einschlägig? Die Verpflichtung zur Registrierung ergibt sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 8 GwG in Verbindung mit den §§ 43 und 45 GwG.

Was ist zu tun?

Um dieser Verpflichtung nachzukommen, bitten wir Sie, sich umgehend auf der Website der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu registrieren. Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum Registrierungsprozess:

Falls Sie zu den zugelassenen Rentenberatern gehören, die Rechtsdienstleistungen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 11 und 10 GwG erbringen und dadurch ebenfalls zu „Verpflichteten“ werden, prüfen Sie bitte, ob die Voraussetzungen für die Registrierungspflicht auch bei Ihnen vorliegen.
 
Wir möchten betonen, wie wichtig es ist, dieser Registrierungspflicht nachzukommen, um gesetzeskonform zu handeln und unsere Branche vor Geldwäsche und anderen finanziellen Missbräuchen zu schützen.
 
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Engagement für eine transparente und sichere Finanzdienstleistungsbranche.
 
Ihr Finakom-Team